Ehefrauen können Steuerklasse Vier ausprobieren
Als Buchhalterin fällt mir immer wieder auf, dass bei Doppelverdienern die Steuerklasse 3/5 gewählt wird. Auch wenn die Frau durch gute Bildung mit 20-Std-Woche ein gutes Gehalt erhält. Durch Änderung des § 39 Abs. 6 Satz 3 EStG kann jedes Ehepaar die Wirkung von 4/4 mit Faktor unverbindlich „ausprobieren“, da ein Rückgang in 3/5 problemlos möglich ist.
Diese mehrmalige Wahl im laufenden Jahr ist relativ neu.
Das Faktorverfahren bietet einen Vorteil, der vielen nicht bekannt ist: Bei allen Lohnersatzleistungen spielt das Nettogehalt eine große Rolle; Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld. Und sein wir doch mal ehrlich. Die Steuerklasse 5 macht auch so keinen Spass wenn die Steuerabzüge einmal emotional betrachtet werden. Die Beantragung ist sehr einfach: 2seitiges Formular ausfüllen und per Post ans Finanzamt.
Bundesministerium für Finanzen - Faktorberechnung für Ehepartner/Lebenspartner
Noch mehr Detail-Infos gefällig? Hier ein Link zur "Geldfrau" Dani Parthum.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt. Die anderen Geschlechter sind mit gemeint.